Kindergeld während des Studiums

Kindergeld auch für Studenten

Obwohl das Kindergeld in erster Linie als Absicherung des Lebensunterhaltes von Kindern dienen soll, haben grundsätzlich auch Studenten einen Anspruch auf diese staatliche Leistung. Genau genommen sind jedoch die Erziehungsberechtigten anspruchsberechtigt, sodass diese auch das Kindergeld erhalten.

Viele Anspruchsberechtigte wissen überhaupt nicht, dass ihnen noch Kindergeld zusteht, weil die Zahlung mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes zumindest vorerst endet. Da für Kinder, die sich in einer Ausbildung befinden, noch bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld gezahlt wird, sollten Eltern dieses ebenfalls für ihre studierenden Kinder beantragen.

So kann das Kindergeld zur Finanzierung des Studiums beitragen und folglich eine große Entlastung sein. Unter Umständen ist sogar kein Studentenkredit erforderlich, schließlich beträgt das monatliche Kindergeld für die ersten zwei Kinder jeweils 164 Euro. Mithilfe des Kindergeldes sind also auch einkommensschwache Familien häufig in der Lage, ihre studierenden Kinder finanziell zu unterstützen, wodurch die Chancengleichheit gewährleistet wird.

Studenten die nebenbei arbeiten müssen nicht auf Kindergeld verzichten

Wer für sein studierendes Kind weiterhin Kindergeld erhalten möchte, sollte jedoch einiges beachten, denn nach dem 18. Geburtstag ist diese Sozialleistung vom Verdienst des Kindes abhängig. So liegt die Einkommensgrenze derzeit bei 7.680 Euro pro Jahr. Studenten, die durch ihren Nebenjob ein höheres Einkommen erzielen, müssen dennoch nicht zwingend auf Kindergeld verzichten, denn Ausgaben, wie zum Beispiel das Studententicket, die Studiengebühren und die gewöhnlichen Semestergebühren, vermindern den Kindergeldgrenzbetrag erheblich.

Folglich bietet das Kindergeld Studenten zumindest ein Stück finanzielle Freiheit, sodass ein Studentenkredit nicht immer erforderlich ist. Studenten, deren Eltern keinen Unterhalt zahlen, haben außerdem die Möglichkeit, ihr Kindergeld selbst zu beantragen, sodass auch diese nicht auf die finanzielle Unterstützung durch den Staat verzichten müssen.

Weiterführende Informationen: